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AGB – Querling GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Querling GmbH

 

 §1 Anerkennung

Wenn ein Auftrag erteilt wird, erkennt der Auftraggeber die unten aufgeführten Bedingungen und die Preise gemäß der vereinbarten Preisliste oder dem zugrunde liegenden Angebot der Firma Querling GmbH an. 

Abweichungen erfordern eine schriftliche Bestätigung durch die Firma Querling GmbH.
Auch wenn unsere AGB aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise nicht gelten, wird die Einbeziehung gegnerischer AGB widersprochen. 

 

§2 Mündliche Absprachen 

Mündliche Absprachen, die vor Ort mit den Mitarbeitern oder Subunternehmern der Firma Querling Baudienstleistungen getroffen werden, gelten nur dann, wenn sie von der Firma Querling Baudienstleistungen schriftlich bestätigt wurden. 

 

§3 Widerruf 

Wenn der Auftraggeber verlangt, dass die ausgeführte Dienstleistung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist begonnen wird, verzichtet er auf das Recht auf Widerruf nach Durchführung der Leistung (siehe Widerrufsbelehrung). 

 

§4 Bereitstellung von Wasser und Strom auf Baustellen, Arbeitshöhe 

Der Auftraggeber muss Wasser (mit einem Druck von 1 bar an der Arbeitsstelle) und Energie kostenlos innerhalb einer Entfernung von maximal 50 m von der Arbeitsstelle bereitstellen. Hierbei müssen elektronische Betriebsmittel entsprechend dem Auftrag auf Baustellen mit einer Spannung von 230 Volt/16 Ampere für Kernbohrungen bereitgestellt werden. Wenn Wasser und/oder Energie vom Auftraggeber nicht bereitgestellt werden können, muss dies rechtzeitig mitgeteilt werden, damit ein entsprechendes Angebot unterbreitet werden und die Energieversorgung alternativ durch ein Aggregat oder Lieferung von Wasser auf Kosten des Auftraggebers gewährleistet werden kann. Wenn eine Arbeitshöhe von 2,50 Metern überschritten wird, muss der Auftraggeber auf seine Kosten ein Gerüst oder ähnliches bereitstellen oder eine separate Vereinbarung treffen. 

§5 Bohrpunkte und Vorarbeiten durch Auftraggeber 

Die Bohrpunkte müssen vom Auftraggeber unter Angabe der Bohrdurchmesser rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten eingemessen und markiert werden. Der Auftraggeber trägt die volle Haftung für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte oder dem nicht Einmessen ergeben und stellt uns von Ansprüchen Dritter (z.B. Gebäudeeigentümer, Arbeitnehmer, Berufsgenossenschaft, Passanten) frei. Einflüsse der Bohrungen auf die Statik eines Gebäudes oder Bauteils müssen vom Auftraggeber im Voraus geklärt und vertreten werden (siehe auch § 10 Haftung). Erforderliche Abstützungen müssen grundsätzlich vom Auftraggeber erstellt werden, sofern diese Arbeiten nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Der Arbeitsplatz muss von Belägen, Isolierungen, Verkleidungen und ähnlichen Dingen befreit oder geschützt werden. 

§6 Genehmigungen 

Der Auftraggeber muss auf eigene Kosten rechtzeitig alle Genehmigungen einholen, die für die Durchführung der Arbeiten notwendig sind (z.B. Genehmigungen für Sonntags-/Nachtarbeiten, Durch- und Einfahrtserlaubnisse). Dies gilt auch für Absperrungen, Sperrungen und Umleitungen. Warte-/Stillstandzeiten, die durch mangelhafte bauseitige Vorarbeiten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

§7 Arbeitsunterbrechung und Wartezeit 

Die Durchführung des Auftrags darf vom Auftraggeber nur nach vorheriger rechtzeitiger Vereinbarung mit der Firma Querling GmbH unterbrochen werden. Andernfalls werden die Stundensätze entsprechend unserer gültigen Preisliste berechnet. Das gilt auch für Unterbrechungen von Umbauten und Rüstungen sowie bauseitige Nichtbeachtung der Unfallverhütungsvorschriften. Wenn die Firma Querling GmbH aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber verantwortet, nicht mit der Arbeit beginnen kann, werden ebenfalls die in der Preisliste aufgeführten Stundensätze berechnet. Das gilt auch, wenn durch das nicht rechtzeitige Einmessen der Bohrpunkte oder durch falsche Angaben der Bohrlochdurchmesser Wartezeiten entstehen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass wir durch etwaige Füllaufträge oder deren grundlose Ablehnung einen geringeren Entschädigungsanspruch haben. 

§8 Rechnungs- und Zahlungsbedingungen 

Baustellen werden, soweit keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt, gemäß der gültigen Preisliste oder dem zugrunde liegenden Angebot abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit sie geschuldet wird. Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage der unterzeichneten oder von der Firma Querling GmbH vorgelegten Leistungsberichte. Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sind wir berechtigt, Teilrechnungen zu stellen. 

§9 Sicherheits- und Gewährleistung 

Eine Gewährleistung, die über die Dauer der Abnahme hinausgeht, und eine Sicherheitsleistung sind ausdrücklich ausgeschlossen. 

§10 Haftung 

Die Firma Querling GmbH haftet für Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten ihrer Mitarbeiter oder Einrichtungen zurückzuführen sind, im Rahmen der Versicherungssummen ihrer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Eine Haftung für Wasserschäden kann von der Firma Querling GmbH in keinem Fall übernommen werden, auch wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird oder das Absaugen des Oberflächenwassers als Dienstleistung angeboten wird. Der Auftraggeber trägt die volle Haftung für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte oder dem nicht Einmessen ergeben, z.B. auch an Gas-, Wasser- und Stromleitungen. Die Firma Querling GmbH haftet auch nicht für Schäden, die sich durch Veränderungen der Statik ergeben, wenn die Bohrung Betonstahl durchtrennt oder angeschnitten wird (siehe auch §5). Sie übernimmt auch keine Haftung/Kosten für einen durch ihre Arbeiten (Staubentwicklung) ausgelösten Feueralarm. Von der Haftung ausgeschlossen sind auch Beschädigungen an Anstrichen, Bodenbelägen, Mobiliar und Ausbrüche an Wänden oder ähnliches. Höhere Gewalt und eventuelle Schäden an Maschinen und Ausrüstungen, die während der Arbeit auftreten, berechtigen die Firma Querling GmbH zur zeitweiligen Unterbrechung des Auftrags ohne Regressanspruch des Auftraggebers. Geringfügige und zumutbare Terminüberschreitungen, die durch die Firma Querling GmbH hervorgerufen werden, begründen keine Schadenersatzansprüche des Auftraggebers. 

§11 Auftragsstornierung, Nichtausführung und Ausfallentschädigung

Mit Unterzeichnung des Angebots, der Auftragsbestätigung oder sonstiger schriftlicher Beauftragung kommt ein verbindlicher Werkvertrag zustande. Auf dieser Grundlage reserviert die Firma Querling GmbH Personal, Kapazitäten, Fahrzeuge, Material sowie Baustellen- und Terminplanung verbindlich für den Auftraggeber.

Wird die Ausführung der beauftragten Leistungen nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber ohne berechtigten Grund abgesagt, verschoben, verhindert oder nicht ermöglicht (z. B. fehlende Baufreiheit, fehlender Zugang zur Baustelle, fehlende Vorleistungen, interne Projektänderungen, Zahlungsprobleme oder organisatorische Gründe), ist die Firma Querling GmbH berechtigt, eine Ausfallentschädigung zu verlangen.

Die Ausfallentschädigung beträgt pauschal 30 % der vereinbarten Netto-Auftragssumme, sofern die Ausführung der Arbeiten nach verbindlicher Beauftragung nicht durchgeführt werden kann aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat.

Unberührt hiervon bleibt der Anspruch auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen, erfolgter Baustellenbesichtigungen, Dispositionen, Planungsleistungen, Materialbestellungen, Anfahrten sowie sonstiger vorbereitender Maßnahmen, die gesondert in Rechnung gestellt werden.

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Firma Querling GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Vergütung gemäß § 648 BGB (Kündigung des Werkvertrags durch den Auftraggeber), bleiben hiervon unberührt.

§12 Reklamationen

Reklamationen, Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen schriftlich gemeldet werden. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung. Wenn die Mängel zu diesem Zeitpunkt noch nicht offensichtlich sind, beginnt die Frist mit dem Eintritt der Offensichtlichkeit. Die Mängel müssen genau beschrieben werden, inklusive des betroffenen Teils, der Teilenummer und des Schadensortes. Ansprüche auf Gewährleistung und Schadensersatz entfallen, wenn Mängel nicht gemäß diesen Bestimmungen gemeldet werden. 

§13 Abnahme

Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung des vorgelegten Leistungsberichts. Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass die erbrachte Leistung unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten abgenommen wird (7:00-17:00 Uhr). Der unterschriebene Bohrbericht oder Rapportzettel gilt grundsätzlich als Abnahmeprotokoll. Andernfalls gilt die Abnahme der Leistungen ab Leistungserbringung als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 2 Tagen keine wesentlichen Mängel geltend macht. 

§14 Entsorgung von Abfällen

 Die Entsorgung von Abfällen erfolgt grundsätzlich durch den Auftraggeber. Ein eventueller Transport auf der Baustelle zu einem vom Auftraggeber bestimmten Ort (Container) wird nach Aufwand in Regie ausgeführt. Eventuelle Kosten für den Abtransport, die Trennung und Entsorgung sowie die Kosten für Abfallcontainer werden gesondert in Rechnung gestellt. 

§15 Höhere Gewalt 

Störungen in den Vertragsbeziehungen aufgrund von höherer Gewalt, Streiks, Kriegen, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Ereignissen, die unvorhersehbar sind und außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien stehen und die relevanten Einfluss auf die Erbringung unserer vertraglich geschuldeten Leistungen haben, entbinden uns für die Dauer und den Umfang dieser Ereignisse von der Pflicht zur Lieferung/Leistungserbringung. Vereinbarte Liefer-/Leistungsfristen entfallen und müssen neu vereinbart werden. 

§16 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. 

§17 Vorbehalte 

Falls sich nach Beginn der Arbeiten herausstellt, dass die tatsächlichen Verhältnisse von den Verhältnissen abweichen, die dem Angebot zugrunde lagen, hat die Firma Querling GmbH das Recht, zusätzliche Forderungen zu stellen oder vom Auftrag zurückzutreten. Die angebotenen Preise gelten für die Dauer von 4 Monaten ab dem Angebotsdatum als verbindlich. Danach hat die Firma Querling GmbH das Recht, Preisanpassungen aufgrund von Preissteigerungen bei Material, Löhnen, Sozialabgaben oder Steuern vorzunehmen oder auch vom Auftrag zurückzutreten. 

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